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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14. September 2026 – Version 4 (Entwurf)

Entwurf – Version 4, 14. September 2026. Die Betriebsanlage ist vor Vertragsabschluss anhand der tatsächlich eingesetzten Dienste und Schutzmaßnahmen zu vervollständigen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software „EduSlot“, einer webbasierten Plattform zur digitalen Verwaltung schulischer Ressourcen (insbesondere Buchungen, Räume, Zeitfenster, Kurse, Kalender und je nach Lizenz weitere Module), zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.

(2) Anbieter:
Maurizio Morelli
Lindenweg 62
30966 Hemmingen
Deutschland
E-Mail: info@eduslot.de

(3) EduSlot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Kunde ist die im Angebot bezeichnete rechtsfähige Vertragspartei, insbesondere ein Schulträger, eine Kommune, ein Land oder ein privater Bildungsträger. Natürliche Personen handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Individualvertragliche Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Software EduSlot im Rahmen eines Nutzungsmodells (Self-Hosting oder Managed Hosting). Der konkrete Leistungsumfang, die Module und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Lizenzmodell und dem Angebot.

(2) Zu den typischen Leistungen gehören insbesondere:

  • Bereitstellung der Webanwendung über Standardbrowser ohne lokale Installation
  • Benutzer-, Rollen- und Rechtesystem inklusive Raumzuständigkeiten
  • je nach Lizenz weitere Module (z. B. Wochenplan, Mensa, Kita-Belegung, Laufzettel)
  • IServ- oder vergleichbare SSO-Integration (sofern vereinbart)
  • Benachrichtigungs- und Kommunikationsfunktionen
  • Softwarepflege (Updates, Patches und Fehlerkorrekturen)
  • technischer Support per E-Mail
  • bei Managed Hosting: Hosting, Betrieb, Backup-Management und Systemüberwachung; Serverstandort ist, sofern nichts anderes vereinbart, Deutschland

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu verändern, sofern die vereinbarte Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf bestimmte funktionale Erweiterungen besteht nicht.

§ 3 Bereitstellungsmodelle und Mitwirkungspflichten

3.1 Self-Hosting

(1) Beim Self-Hosting wird die Software in der Infrastruktur des Kunden betrieben.

(2) Der Kunde ist in diesem Modell allein verantwortlich für:

  • Bereitstellung und Pflege von Betriebssystem, Datenbank und Laufzeitumgebung gemäß Systemvoraussetzungen
  • Sicherheitskonfiguration, Härtung und Zugriffsschutz der Systeme
  • Durchführung, Verschlüsselung und Prüfung von Datensicherungen
  • Verfügbarkeit, Kapazität und Performance der Infrastruktur
  • zeitnahe Einspielen vom Anbieter gelieferter Updates

(3) Der Anbieter schuldet in diesem Modell ausschließlich die Überlassung der Software und die vereinbarte Pflege, nicht den Betrieb.

3.2 Managed Hosting

(1) Beim Managed Hosting betreibt der Anbieter die Softwareinfrastruktur für den Kunden in einem Rechenzentrum in Deutschland. Der eingesetzte Hosting-Dienstleister wird dem Kunden bei Vertragsschluss oder auf Anfrage benannt.

(2) Der Anbieter schuldet eine technische Betriebsbereitschaft im Rahmen der vertraglichen und wirtschaftlich zumutbaren Möglichkeiten (§ 9), jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.

3.3 Allgemeine Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,

  • keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder verarbeiten,
  • Zugangsdaten geheim zu halten und nur berechtigten Personen zur Verfügung zu stellen,
  • die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten in seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen,
  • Sicherheitsvorfälle und Auffälligkeiten unverzüglich zu melden sowie
  • einen fachlichen Ansprechpartner für den Betrieb zu benennen.

§ 4 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliches oder elektronisches Angebot des Anbieters und die Bestellung des Kunden; das Angebot kann insbesondere per E-Mail oder Bestellformular übermittelt werden. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Bestellung per E-Mail; mit dieser Bestätigung oder mit dem Beginn der Leistungserbringung kommt der Vertrag zustande. Vor Vertragsschluss erhält der Kunde diese AGB sowie die für die Verarbeitung einschlägigen Vereinbarungen (AVV, TOMs).

(2) Die initiale Laufzeit beträgt 12 Monate ab Bereitstellung. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:

  • schwerwiegender oder nach Abmahnung fortgesetzter Vertragsverletzung durch den Kunden,
  • Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen nach zweimaliger Mahnung,
  • missbräuchlicher oder betrügerischer Nutzung der Software,
  • schwerwiegendem Verstoß des Kunden gegen Datenschutz- oder Sicherheitsanforderungen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt die im Angebot bzw. der aktuellen Preisliste ausgewiesene Vergütung.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Kosten einer erfolgten Mahnung zu verlangen. Der Zugang kann nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfrist (mindestens 10 Werktage) bis zum Ausgleich der Rückstände gesperrt werden; der Anbieter weist zuvor auf die Folgen hin. Daten werden während einer Sperrung nicht gelöscht.

(4) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur mit Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(5) Preiserhöhungen bei Vertragsverlängerung kündigt der Anbieter spätestens drei Monate vor Laufzeitende an. Erhöhte Preise gelten nur für die folgende Vertragsperiode. Widerspricht der Kunde der Erhöhung, gilt der Vertrag nur bis zum Laufzeitende fort.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software im vereinbarten Umfang. Eine Übertragung auf Dritte, insbesondere die entgeltliche Zurverfügungstellung, ist untersagt; die Nutzung durch verbundene Einrichtungen desselben Trägers bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Nach Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Der Anbieter behält sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software, ihrer Dokumentation und den ihr zugrunde liegenden Verfahren.

(3) Reverse Engineering ist nur im gesetzlich zwingenden Umfang zulässig. Urheber- und Herkunftsvermerke dürfen nicht entfernt werden.

§ 7 Datenhoheit und Inhalte

(1) Der Kunde bleibt alleiniger Verantwortlicher für sämtliche in die Software eingebrachten Daten (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO).

(2) Der Anbieter erhält ausschließlich die zur Vertragserfüllung technisch erforderlichen Nutzungsrechte an den Daten. Eine Auswertung zu eigenen Zwecken, insbesondere für Analyse, Produktverbesserung oder Marketing, findet nicht statt.

(3) Der Anbieter nimmt keine inhaltliche Prüfung der vom Kunden gespeicherten Daten vor und übernimmt hierfür keine Verantwortung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf rechtswidrigen Inhalten oder Rechtsverletzungen beruhen, die aus vom Kunden eingebrachten Daten resultieren.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen von Managed Hosting oder Support personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen (aktuelle Fassung: eduslot.de/avv.html nebst Anlage „Technische und organisatorische Maßnahmen“, eduslot.de/toms.html).

(2) Beim Self-Hosting ohne administrativen Zugriff des Anbieters auf Systeme oder Daten des Kunden findet regelmäßig keine Auftragsverarbeitung statt; unterstützen Zugriffe im Supportfall, gelten die Regelungen des AVV entsprechend.

(3) Der Anbieter darf Unterauftragsverarbeiter (insbesondere Rechenzentrums- und E-Mail-Dienstleister, Serverstandort Deutschland) einsetzen. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter werden benannt; Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vorher mitgeteilt. Der Kunde kann aus datenschutzrechtlich begründeten wichtigen Gründen widersprechen; wird eine Fortführung daraufhin unmöglich, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 9 Verfügbarkeit und technische Leistung

Bei Managed Hosting richtet sich die geschuldete Betriebsleistung nach dem Angebot und der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Wartung, Überwachung, Datensicherung und Störungsbehebung erfolgen im vereinbarten Umfang. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder Service Credits bedürfen einer gesonderten SLA-Vereinbarung.

Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt. Sicherheitsrelevante Maßnahmen können kurzfristig erforderlich sein. Vertragliche Leistungspflichten und gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.

Bei Self-Hosting verantwortet der Kunde seine Infrastruktur; ausdrücklich beauftragte Betriebs- und Supportleistungen des Anbieters bleiben geschuldet.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei einer Garantieübernahme oder arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die für zwölf Monate vereinbarte Nettovergütung des betroffenen Vertrags, unabhängig von bereits geleisteten Zahlungen und auch im ersten Vertragsjahr. Die unbeschränkte Haftung nach Absatz 1 sowie zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre. Der Kunde ist für seine eigenen Datensicherungen verantwortlich, soweit kein Backup-Service vereinbart ist.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Beim Self-Hosting besteht keine Haftung für Infrastruktur-, Konfigurations- oder Administrationsfehler im Verantwortungsbereich des Kunden.

(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror und Unruhen, behördliche Maßnahmen, großflächige Strom- und Netzausfälle sowie großflächige Cyberangriffe, soweit deren Folgen trotz angemessener und vertraglich geschuldeter Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindert werden konnten. Eigene Pflichtverletzungen werden hierdurch nicht von der Haftung ausgenommen.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und wirkt auf die Minimierung der Folgen hin. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 12 Support und Wartung

(1) Support erfolgt per E-Mail an die mitgeteilte Support-Adresse. Es bestehen keine garantierten Reaktions- oder Bearbeitungszeiten; der Anbieter bemüht sich, Anfragen werktags zeitnah zu bearbeiten.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Updates, Patches und funktionale Änderungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung einzuspielen. Sicherheitsrelevante Korrekturen kann der Anbieter kurzfristig bereitstellen bzw. einspielen (§ 9 Abs. 3).

§ 13 Datenexport und Vertragsende

Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit einen strukturierten, maschinenlesbaren Export seiner Daten verlangen. Für Managed Hosting ist die bei Vertragsschluss beigefügte Anlage Datenportabilität und Anbieterwechsel, Version 4 Vertragsbestandteil. Ihre Wechsel-, Abruf- und Beendigungsregeln gehen entgegenstehenden Laufzeit- und Löschregelungen vor.

Bei Self-Hosting liegen die Daten in der Infrastruktur des Kunden. Beauftragte Unterstützung wird im Angebot beschrieben. Personenbezogene Daten im Zugriff des Anbieters werden nach dem AVV zurückgegeben oder gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 14 Änderungen der AGB

Rein redaktionelle Klarstellungen ohne Änderung von Rechten und Pflichten können mitgeteilt werden. Zwingende gesetzliche Vorschriften gelten unabhängig von einer Textanpassung.

Änderungen von Leistung, Preis, Haftung und anderen vertraglichen Rechten oder Pflichten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Die Ablehnung einer vorgeschlagenen Änderung beendet den bestehenden Vertrag nicht automatisch. Vereinbarte ordentliche und gesetzliche außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Hemmingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

EduSlot – weil jeder Zeitslot zählt.

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