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Datenportabilität und Anbieterwechsel

Version 4 – Entwurf vom 14. September 2026. Noch offene Betriebsangaben sind vor Vertragsabschluss zu vervollständigen.

1. Geltung und Kontakt

Diese Anlage ist Bestandteil der AGB Version 4 für Managed Hosting. Sie regelt den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Infrastruktur sowie die Beendigung mit Datenlöschung. Der Kunde teilt seine Wahl und den gewünschten Termin an info@eduslot.de mit. Die Parteien benennen Ansprechpartner und stimmen den sicheren Übertragungsweg ab.

2. Einleitung, Übergang und Vertragsende

Die Frist zur Einleitung des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate ab Eingang der Mitteilung. Anschließend wird der Wechsel grundsätzlich innerhalb von höchstens 30 Kalendertagen durchgeführt. EduSlot unterstützt den Kunden und dessen beauftragten Zielanbieter angemessen, erhält die vereinbarten Funktionen und die Sicherheit während des Übergangs aufrecht und informiert über bekannte Risiken für die Betriebskontinuität. Beide Parteien wirken nach Treu und Glauben an einem erfolgreichen Wechsel mit.

Ist die Durchführung in 30 Kalendertagen technisch nicht möglich, informiert EduSlot innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselwunsches mit Begründung über einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen von ihm bestimmten angemessenen Zeitraum verlängern.

Der Vertrag endet bei erfolgreichem Wechsel; EduSlot bestätigt den Abschluss. Wählt der Kunde stattdessen die Löschung ohne Wechsel, endet der Vertrag nach Ablauf der Einleitungsfrist. Die reguläre Jahreslaufzeit steht diesen Beendigungsrechten nicht entgegen. Nach Ablauf des Übergangszeitraums bleiben die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Nach dieser Frist und erfolgreichem Abschluss löscht EduSlot die betreffenden Daten; gesetzliche Aufbewahrungspflichten und der AVV bleiben zu beachten.

3. Vergütung

Für die vertragliche Wechselunterstützung und den Datenexport erhebt EduSlot keine Wechselentgelte. Die reguläre Vergütung bis zum Wirksamwerden der Vertragsbeendigung bleibt geschuldet; eine zusätzliche vorzeitige Beendigungsgebühr wird nicht erhoben. Leistungen außerhalb des gesetzlichen und vertraglichen Wechselumfangs bedürfen eines gesonderten Auftrags und dürfen den Wechsel nicht verzögern.

4. Daten- und Formatverzeichnis

Der Wechsel umfasst sämtliche exportierbaren Kundendaten und digitalen Vermögenswerte einschließlich erforderlicher Metadaten. Das Verzeichnis ist je eingesetztem Modul zu vervollständigen und zu versionieren. Die folgenden technisch festgestellten Exportwege allein belegen noch keinen vollständigen Instanzexport.

UmfangFormat / StrukturEinordnung
Auskunft zu einer PersonJSON, UTF-8; strukturierte Datensätze des DSGVO-ExportsPersonenbezogener Teilauszug; kein vollständiger Wechsel aller Schulinhalte.
DSGVO-AuditprotokollJSON, UTF-8Eigener Export; Zugriff nur für Berechtigte.
DatenbankPostgreSQL-Sicherung über pg_dump, gegebenenfalls komprimiert und verschlüsseltWiederherstellung benötigt kompatible Datenbank, Versionsstand und gegebenenfalls Schlüssel; Dateien außerhalb der Datenbank separat behandeln.
Alle Module, Anhänge, Konfiguration und MetadatenNoch zu vervollständigen: Feldschema, Beziehungen, Dateiformate und vollständiger ÜbertragungswegVor Vertragsverwendung muss ein vollständiger Export und Wiederherstellungstest dokumentiert werden.

Es werden keine Kundendaten pauschal als Geschäftsgeheimnis vom Export ausgenommen. Die Softwarelizenz wird durch einen Datenexport nicht erweitert. Interne Geheimnisse und Zugangsdaten anderer Kunden dürfen nicht übertragen werden; sichere Ersatzverfahren für erforderliche Schlüssel werden im Übergangsplan festgelegt. EduSlot stellt die nach Art. 30 Data Act geschuldeten Schnittstellen und Informationen bereit; eine identische Funktion aller Anwendungen beim Zielanbieter wird nicht zugesagt.

5. Infrastruktur und behördliche Zugriffe

Anbieter ist Maurizio Morelli mit Sitz in Deutschland. Für Managed Hosting sind ausschließlich deutsche Hetzner-Standorte vorgesehen: bei Hetzner Cloud Nürnberg oder Falkenstein. Das gebuchte Produkt und der konkrete Standort sind noch zu bestätigen. Diese Standortvorgabe gilt auch für Control Center und beauftragte Backup-Speicher. Die konkrete Infrastruktur-Rechtsordnung ergibt sich aus dem gebuchten Standort und der vor Vertragsabschluss vervollständigten Betriebsanlage. Ein deutscher Anbietersitz belegt nicht sämtliche Verarbeitungsorte.

EduSlot prüft behördliche Herausgabeverlangen auf Zuständigkeit, Rechtsgrundlage und Vereinbarkeit mit Unionsrecht und deutschem Recht, beschränkt Herausgaben auf das rechtlich erforderliche Maß und nutzt verfügbare Rechtsbehelfe gegen rechtswidrige Zugriffe. Der Kunde wird informiert, soweit rechtlich zulässig. Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung und dokumentierte Freigaben sollen unberechtigte Zugriffe verhindern. Die tatsächlich umgesetzten Maßnahmen und Anbieterzusagen sind in der Betriebsanlage nachzuweisen.

Rechtsquelle: Verordnung (EU) 2023/2854, insbesondere Kapitel VI und Art. 32.

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