EduSlot
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026 – Version 2 (Endgegner)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software „EduSlot“, einer webbasierten Plattform zur digitalen Reservierung und Verwaltung schulischer Ressourcen, zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.

Anbieter:
Maurizio Morelli
Lindenweg 62
30966 Hemmingen
Deutschland
E-Mail: info@eduslot.de

EduSlot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Kunde ist jede Schule, Bildungseinrichtung oder sonstige juristische Person, die ein entgeltliches Nutzungsrecht an EduSlot erwirbt.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Software EduSlot im Rahmen eines Nutzungsmodells (Self-Hosting oder Managed Hosting).

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Lizenzmodell zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Zu den typischen Leistungen gehören insbesondere:

  • Bereitstellung der Webanwendung über Standardbrowser
  • Benutzer-, Rollen- und Rechtesystem
  • IServ- oder vergleichbare SSO-Integration (sofern vereinbart)
  • Kommunikations- und Benachrichtigungssysteme
  • Softwarepflege (Updates und Fehlerkorrekturen)
  • technischer Support (E-Mail-basiert)
  • bei Managed Hosting: Hosting, Betrieb, Backup-Management und Systemüberwachung

Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, sofern die Kernfunktionalität des vereinbarten Leistungspakets nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Ein Anspruch auf bestimmte funktionale Erweiterungen besteht nicht.

§ 3 Bereitstellungsmodelle / Mitwirkungspflichten

3.1 Self-Hosting

Beim Self-Hosting wird die Software in der Infrastruktur des Kunden betrieben.

Der Kunde ist ausschließlich selbst verantwortlich für:

  • Betriebssysteme, Datenbanken und Laufzeitumgebungen
  • Sicherheitskonfiguration und Zugriffsschutz
  • Durchführung und Kontrolle von Datensicherungen
  • Verfügbarkeit und Performance der Infrastruktur

Der Anbieter schuldet in diesem Modell ausschließlich die Softwarebereitstellung, nicht jedoch den Betrieb.

3.2 Managed Hosting

Beim Managed Hosting betreibt der Anbieter die Softwareinfrastruktur.

Der Anbieter schuldet hierbei eine technische Betriebsbereitschaft im Rahmen der vertraglichen und wirtschaftlich zumutbaren Möglichkeiten, jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.

3.3 Allgemeine Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich:

  • keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder zu verarbeiten
  • Zugangsdaten geheim zu halten
  • Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden
  • alle gesetzlichen Anforderungen im eigenen Verantwortungsbereich einzuhalten

§ 4 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag kommt durch Bestellung und Annahme eines Lizenzmodells zustande.

Die Laufzeit beträgt 12 Monate.

Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • schwerwiegenden Vertragsverletzungen
  • Zahlungsrückstand von mehr als 60 Tagen nach Fälligkeit
  • missbräuchlicher Nutzung der Software
  • Verstößen gegen Datenschutz- oder Sicherheitsanforderungen

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich als Netto-Jahrespreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht.

Jegliche Weitergabe, Unterlizenzierung oder entgeltliche Zurverfügungstellung an Dritte ist untersagt.

Nach Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht vollständig.

Der Anbieter behält sämtliche Urheber- und Schutzrechte an der Software.

Reverse Engineering ist nur im gesetzlich zwingenden Umfang zulässig.

§ 7 Datenhoheit und Inhalte

Der Kunde bleibt alleiniger Verantwortlicher für sämtliche in die Software eingebrachten Daten.

Der Anbieter erhält ausschließlich die zur Vertragserfüllung technisch erforderlichen Nutzungsrechte.

Der Anbieter nimmt keine inhaltliche Prüfung der vom Kunden gespeicherten Daten vor und übernimmt hierfür keine Verantwortung.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO.

Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird ein Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, sofern diese zur Leistungserbringung erforderlich sind. Änderungen werden dem Kunden in angemessener Frist mitgeteilt.

Widerspricht der Kunde einer Änderung und ist eine Fortführung der Leistung dadurch nicht möglich, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Beim Self-Hosting findet keine Auftragsverarbeitung statt, sofern kein Zugriff auf Systeme des Kunden besteht.

§ 9 Verfügbarkeit und technische Leistung

Soweit Managed Hosting vereinbart ist, wird eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit von 99 % angestrebt.

Diese Angabe stellt keine Garantie oder Beschaffenheitszusage dar.

Ausgenommen sind:

  • Wartungsfenster
  • höhere Gewalt
  • externe Netz- oder Infrastrukturstörungen
  • Angriffe Dritter

Beim Self-Hosting liegt die vollständige Verantwortung für Betrieb, Sicherheit und Verfügbarkeit beim Kunden.

§ 10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei:

  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Produkthaftung

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die im Vertragsjahr gezahlte Vergütung.

Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit dieser auf fehlende oder unzureichende Datensicherung durch den Kunden zurückzuführen ist.

Beim Self-Hosting ist jede Haftung für Infrastruktur-, Konfigurations- oder Administrationsfehler des Kunden ausgeschlossen.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt entbinden den Anbieter für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturkatastrophen
  • Krieg, Terror, Unruhen
  • behördliche Maßnahmen
  • Strom- und Netzausfälle
  • großflächige Cyberangriffe

§ 12 Support und Wartung

Support erfolgt ausschließlich per E-Mail.

Es bestehen keine garantierten Reaktions- oder Bearbeitungszeiten.

Der Anbieter ist berechtigt, Updates, Patches und funktionale Änderungen jederzeit im Rahmen der technischen Weiterentwicklung einzuspielen.

§ 13 Datenexport und Vertragsende

Nach Vertragsende kann der Kunde einmalig einen Datenexport in einem gängigen maschinenlesbaren Format verlangen.

Die Bereitstellung erfolgt innerhalb angemessener Frist.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Daten nach Vertragsende aktiv vorzuhalten.

Bei Managed Hosting erfolgt die vollständige Löschung spätestens 90 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

§ 14 Änderungen der AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

Wesentliche Vertragspflichten werden hierdurch nicht einseitig verändert.

Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.

Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist Hemmingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

EduSlot – weil jeder Zeitslot zählt.

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